STEUERBERATERWECHSEL

MAY, WE HELP?

Der Wunsch zum Wechseln kommt selten spontan. Keine aktive Beratung, schlechte Kommunikation und fehlende Kompetenz in der Branche führen zu einem allmählichen Vertrauensverlust. Wenn dann noch eine unvorhergesehene höhere Steuernachzahlung rauskommt, als vorab besprochen wurde, ist das Vertrauen endgültig weg und die Kündigung unaufhaltsam. Dennoch scheuen sich Ärzte und Zahnärzte oft davor, Ihren steuerlichen Berater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen bzw. die Praxisbesonderheiten ab. In der Realität sind diese Sorgen allerdings völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich. Dies zeigen wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen Erstgespräch auf.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wir empfehlen, die begonnenen Leistungen vom bisherigen Steuerberater fertig stellen zu lassen und danach zu wechseln. Außerdem sollten Sie keine offenen Honorarrechnungen mehr haben. Wenn es noch offene Punkte gibt, könnte der bisherige Berater an den von ihm verwalteten Datenbeständen und an den Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 

Was muss ich für den Wechsel tun?

Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem bisherigen Steuerberater schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von uns beraten lassen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Sie können den Vertrag mit Ihrem Steuerberater jederzeit kündigen, Gründe müssen Sie ihrem Steuerberater dabei nicht nennen. Auch gibt es keine gesetzlichen Kündigungsfristen, die es zu beachten gilt. Allerdings sollten Sie vorher noch einmal in den Vertrag schauen, denn dort kann eine Kündigungsfrist vereinbart worden sein.

Wechselwunsch?

Wir freuen uns Sie kennenzulernen. Beim Erstgespräch finden Sie heraus, ob die Sympathie zwischen uns stimmt und ob unsere Kanzlei über die nötige Branchenexpertise verfügt. Wenn Sie überzeugt sind, dann kann die Kündigung des bisherigen Steuerberaters erfolgen.

Wer sind Sie?

Wichtig ist, dass wir Ihre Wünsche und Ziele kennen, denn nur dann können wir Sie richtig beraten. Dazu möchten wir mit Ihnen Ihre Situation Step by Step besprechen und festhalten. Dazu gehören die Unternehmensanalyse (IST- Zustand), die Absprachen zum Ablauf der künftige Zusammenarbeit und gemeinsame definition des Beratungsbedarfs.

Wir arbeiten digital

Um Ihre Daten künftig digital zu bearbeiten, benötigen wir den Auftrag zur Übertragung von Mandantendaten vom bisherigen Steuerberater. Hier unterstützen wir Sie und bieten Ihnen die entsprechenden Musterformulare an.

Vollmachten und Verträge

Als Steuerberater dürfen wir dann für Sie tätig werden, wenn die erforderlichen Vollmachten vorliegen, damit wir uns auch gegenüber dem zuständigen Finanzamt legitimieren können. Für unsere Arbeit benötigen wir im Nachgang alle Verträge (z.B. Darlehensverträge; Mietverträge, Arbeitsverträge, Leasingverträge etc.) Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide der Vorjahre.

Digitale Buchhaltung

Einrichtung der digitalen Buchhaltung und Softwarelösungen
Software-Schulung bei Bedarf

Auf die Plätze fertig los

Wir freuen uns Sie als Mandanten gewonnen zu haben und arbeiten nun Hand in Hand mit Ihnen – jederzeit und überall. Ob in der Praxis, in der Mittagspause oder von der Couch. Dank moderner Kommunikationswege, wie Unternehmen online, Zoom oder Teams, beraten wir online und dennoch persönlich.